Allgemeine Geschäftsbedingungen der DES WAHNSINNS FETTE BEUTE GmbH

Gegenstand des Vertrages

  1. Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der DES WAHNSINNS FETTE BEUTE GMBH (nachfolgend „DWFB“ genannt). Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von DWFB nur nach gesonderter Anerkennung akzeptiert.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen DWFB und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit das Einverständnis beider Parteien.
  3. Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, die DWFB mit seinen Kunden macht. Auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

Vertragsbestandteile und Änderung des Vertrages

  1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen von DWFB ergibt sich aus dem Angebot von DWFB.
  2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf des Einverständnisses beider Parteien. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
  3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen DWFB, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen DWFB resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten. Sind in Folge höherer Gewalt Mehraufwand oder Mehrkosten zur Erfüllung des Auftragsziels erforderlich, so werden diese vom Kunden getragen.
     

Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von DWFB im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei DWFB.
  2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben bei DWFB.
  3. Eine Herausgabepflicht der Dateien und sonstigen Arbeitsmitteln, die DWFB vom Auftraggeber zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung gestellt wurden besteht nicht. Zur Aufbewahrung/Archivierung ist DWFB nicht verpflichtet.
  4. DWFB darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen DWFB und Kunde ausgeschlossen werden.
  5. Die Arbeiten von DWFB dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig. DWFB behält sich vor, einen Schadensersatz bis zur Höhe des Originalauftrages zu verlangen. 
  6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von DWFB.
  7. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von DWFB verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese an DWFB gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
  8. Über den Umfang der Nutzung steht DWFB ein Auskunftsanspruch zu.
     

Vergütung

  1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
  2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann DWFB dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von DWFB verfügbar sein.
  3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, wird DWFB der gesamte dadurch anfallende Schaden ersetzt. Im Zweifel ist der vertraglich vereinbarte Wert der Leistung für die Schadensberechnung ausschlaggebend.
  4. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweiligen geltenden Höhe.

Zusatzleistungen

Bei unvorhersehbarem Mehraufwand behält sich DWFB in Absprache mit dem Kunden eine Nachhonorierung vor.

Leistungen Dritter

Von DWFB eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungsgehilfen von DWFB. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdauer/Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter ohne Mitwirkung von DWFB weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt DWFB alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von DWFB sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt.
  2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Aufträge an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit DWFB erteilen.

Geheimhaltungspflicht DWFB

DWFB ist verpflichtet, alle Kenntnisse die DWFB aufgrund eines Auftrages vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

Gewährleistung und Haftung DWFB

  1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch DWFB erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Erachtet DWFB für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit DWFB die Kosten hierfür der Kunde.
  2. DWFB haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen erhaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. DWFB haftet auch nicht für die patent, -urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
  3. DWFB haftet nur für Schäden, die DWFB oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von DWFB wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag von DWFB, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. DWFB haftet nicht für Mangelfolgeschäden und Schäden aus positiven Vertragsverletzungen.

Media-Planung und Media-Durchführung

  1. Beauftrage Projekte im Bereich Media-Planung besorgt DWFB nach besten Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten.
  2. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Anzeigeschlusses / Veröffentlichungstermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet DWFB nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen DWFB entsteht dadurch nicht.

Schlussbestimmungen

  1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragen Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren von einem qualifizierten Mediator, der von den Parteien einvernehmlich zu bestimmen ist, zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten für das Verfahren werden von Kunden und DWFB geteilt.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand Attendorn.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.