Allgemeine Geschäftsbedingungen der DES WAHNSINNS FETTE BEUTE GmbH
Gegenstand des Vertrages
- Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der DES WAHNSINNS FETTE BEUTE GMBH (nachfolgend „DWFB“ genannt). Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von DWFB nur nach gesonderter Anerkennung akzeptiert
- Alle Vereinbarungen, die zwischen DWFB und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit das Einverständnis beider Parteie
- Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, die DWFB mit seinen Kunden macht. Auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden
Vertragsbestandteile und Änderung des Vertrages
- Der Umfang der vertraglichen Leistungen von DWFB ergibt sich aus dem Angebot von DWFB.
- Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf des Einverständnisses beider Parteien. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
- Ereignisse höherer Gewalt berechtigen DWFB, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen DWFB resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten. Sind in Folge höherer Gewalt Mehraufwand oder Mehrkosten zur Erfüllung des Auftragsziels erforderlich, so werden diese vom Kunden getragen.
Urheber- und Nutzungsrechte
- Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von DWFB im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei DWFB.
- Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben bei DWFB.
- Eine Herausgabepflicht der Dateien und sonstigen Arbeitsmitteln, die DWFB vom Auftraggeber zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung gestellt wurden besteht nicht. Zur Aufbewahrung/Archivierung ist DWFB nicht verpflichtet.
- DWFB darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen DWFB und Kunde ausgeschlossen werden.
- Die Arbeiten von DWFB dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig. DWFB behält sich vor, einen Schadensersatz bis zur Höhe des Originalauftrages zu verlangen.
- Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von DWFB.
- Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von DWFB verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese an DWFB gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
- Über den Umfang der Nutzung steht DWFB ein Auskunftsanspruch zu.
Vergütung
- Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
- Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann DWFB dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von DWFB verfügbar sein.
- Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, wird DWFB der gesamte dadurch anfallende Schaden ersetzt. Im Zweifel ist der vertraglich vereinbarte Wert der Leistung für die Schadensberechnung ausschlaggebend.
- Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweiligen geltenden Höhe.
Zusatzleistungen
Bei unvorhersehbarem Mehraufwand behält sich DWFB in Absprache mit dem Kunden eine Nachhonorierung vor.
Leistungen Dritter
Von DWFB eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungsgehilfen von DWFB. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdauer/Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter ohne Mitwirkung von DWFB weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
Pflichten des Kunden
- Der Kunde stellt DWFB alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von DWFB sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt.
- Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Aufträge an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit DWFB erteilen.
Geheimhaltungspflicht DWFB
DWFB ist verpflichtet, alle Kenntnisse die DWFB aufgrund eines Auftrages vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
Gewährleistung und Haftung DWFB
- Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch DWFB erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Erachtet DWFB für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit DWFB die Kosten hierfür der Kunde.
- DWFB haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen erhaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. DWFB haftet auch nicht für die patent, -urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
- DWFB haftet nur für Schäden, die DWFB oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von DWFB wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag von DWFB, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. DWFB haftet nicht für Mangelfolgeschäden und Schäden aus positiven Vertragsverletzungen.
Media-Planung und Media-Durchführung
- Beauftrage Projekte im Bereich Media-Planung besorgt DWFB nach besten Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten.
- Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Anzeigeschlusses / Veröffentlichungstermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet DWFB nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen DWFB entsteht dadurch nicht.
Einsatz von generativen KI-Systemen
- Definition „Generative KI-Systeme“: Generative KI-Systeme im Sinne eines Auftrages sind maschinenbasierte Systeme (Art. 3 Nr. 1 KI-VO), die mit wenigstens teilweiser Autonomie aus Eingaben (z. B. Text-Prompts, Bilder, Audiodaten) („Input“) mittels daten- oder modellbasierten Lernverfahren neue oder wesentlich neu zusammengesetzte digitale Inhalte (insbesondere Text, Bild, Audio, Video oder Softwarecode) („Output“) erzeugen und dabei über eine rein deterministische oder regelbasierte Verarbeitung hinausgehen. Falls in einer Softwareanwendungen (Teil-) Funktionen integriert sind (aktuell etwa in Adobe Photoshop), die auf diese Weise Output erzeugen, gelten diese (Teil-)Funktionen als generatives KI-System. Die Verwendung der übrigen Softwareanwendung bleibt von diesen Regelungen unberührt. Keine generative KI-Systeme sind insbesondere i) Analyse-, Klassifikation-, Scoring-, Ranking- oder Retrieval-Systeme, die vorhandene Inhalte lediglich auswerten oder sortieren, ohne neue Inhalte zu erzeugen; ii) deterministische oder rein regelbasierte Anwendungen (z. B. klassische Expertensysteme, Business-Rule-Engines, RPA-Skripte); iii) Konvertierungs- und Übersetzungstools, die Inhalte ohne probabilistische Generierung ausschließlich wort- oder satzgleich umwandeln (z. B. OCR-Software oder regelbasierte Übersetzer).
- Zustimmungserfordernis: DWFB wird generative KI-Systeme bei der Erbringung von Leistungen nur nach vorheriger Absprache mit dem Kunden einsetzen. Art und Umfang der Nutzung werden von den Parteien im Vorfeld gemeinsam festgelegt.
- Rechte am Output: Über solche generativen KI-Systeme erzeugter Output unterliegt grundsätzlich keinem urheber- oder leistungsschutzrechtlichen Schutz und es werden dementsprechend auch keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden können, die es dem Kunden erlauben würden, Dritte von der Nutzung des Outputs auszuschließen. DWFB räumt dem Kunden etwaige urheberrechtliche Nutzungsrechte in dem Umfang ein, in dem DWFB selbst urheberrechtliche Nutzungsrechte an dem auf diese Weise erzeugten und ggf. bearbeiteten Output erwirbt. Dem Kunden ist bewusst und er ist damit einverstanden, dass den Anbietern von generativen KI-Systemen ggf. einfache Nutzungsrechte am Output, z.B. zu Trainingszwecken, eingeräumt werden können. DWFB verpflichtet sich, keine identischen Arbeitsergebnisse in anderen Kundenbeziehungen zu verwenden. Von diesem Wiederverwendungsverbot ausgenommen ist jedoch jede Art von generiertem Quellcode, der ohne Einschränkungen erneut genutzt werden kann, wenn durch diese Nutzung keine urheberrechtlichen Befugnisse an der Software verletzt werden, die der Kunde als Arbeitsergebnis erhalten hat. Prompts stellen keine Arbeitsergebnisse dar und werden nicht an den Kunden übergeben.
- Verantwortung für Output in Arbeitsergebnissen: Es obliegt allein dem Kunden, zu beurteilen, ob und wie die mit Hilfe von generativen KI-Systemen entstandene Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind und genutzt werden können. DWFB wird den Kunden bei der Beurteilung angemessen unterstützen.
- Transparenz: DWFB erläutert, ob und wie Output Teil von Arbeitsergebnissen geworden ist. Der Kunde entscheidet, ob und wie für Betrachter der Arbeitsergebnisse offengelegt werden soll, dass diese Arbeitsergebnisse mit Hilfe von generativen KI-Systemen entstanden sind. Die Kosten für eine nachträgliche Kennzeichnung der Arbeitsergebnisse als KI-generiert trägt der Kunde.
- Haftungsregelung: DWFB wird die generativen KI-Systeme unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmanns verwenden. DWFB stellt sicher, dass Mitarbeitende und Unterauftragnehmer, die im Rahmen der Leistungserbringung generative KI-Systeme einsetzen, mit den spezifischen Risiken des jeweiligen generativen KI-Systems hinreichend vertraut sind und diese generative KI-Systeme vertragsgemäß einsetzen. DWFB übernimmt jedoch keine Haftung für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, die sich daraus ergeben, dass die zugrunde liegenden KI-Modelle mit dem geistigen Eigentum Dritter trainiert worden sein können. DWFB haftet nicht dafür, dass die vertragsgemäße Verwertung des KI-generierten Outputs wettbewerbs- oder persönlichkeitsrechtlich zulässig ist, oder dass die Verwertung des generierten Outputs keine Schutzrechte Dritter verletzt, wenn und soweit solche Verletzungen auf KI-generierten Elementen beruhen und DWFB im Übrigen ihre Verpflichtungen aus den Aufträgen und ggf. weiteren Vereinbarungen erfüllt hat. Wenn sich der Kunde dagegen entscheidet, bei der Nutzung der Arbeitsergebnisse offenzulegen, dass die jeweiligen Arbeitsergebnisse mit Hilfe von generativen KI-Systemen erzeugt worden sind, übernimmt der Kunde hierfür die alleinige rechtliche Verantwortung. DWFB haftet außerdem nicht dafür, dass die Anbieter von generativen KI-Systemen den Output ausreichend und maschinenlesbar als KI-generiert kennzeichnen.
- Vertrauliche Informationen: DWFB wird die von den Anbietern generativer KI-Systeme zur Verfügung gestellten Möglichkeiten zum Schutz vertraulicher Informationen nutzen. DWFB wird nach Möglichkeit entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen mit diesen Anbietern abschließen oder die fortgesetzte Speicherung von Informationen verhindern. Im Übrigen ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen im Sinne der Aufträge und ggf. weiterer Vereinbarungen an Anbieter von generativen KI-Systemen zulässig, es sei denn (i) die betreffenden Informationen sind eindeutig als Informationen gekennzeichnet, die nicht in dieser Weise verwendet werden dürfen, oder (ii) sich aus der Natur der jeweiligen Informationen ergibt, diese nicht auf diese Weise zu verwenden.
Schlussbestimmungen
- Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragen Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren von einem qualifizierten Mediator, der von den Parteien einvernehmlich zu bestimmen ist, zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten für das Verfahren werden von Kunden und DWFB geteilt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand Attendorn.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.